Mathias Raith
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Mathias Raith wurde 1961 in Stuttgart geboren, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er studierte an den Universitäten Tübingen und Lausanne/ Schweiz Rechtswissenschaften.
Herr Raith ist seit 1990 als Rechtsanwalt tätig. Er ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht, außerdem wurde er vom Präsidenten des Landgerichts zur staatlichen Gütestelle ernannt.
Tätigkeitsschwerpunkte
Im Arbeitsrecht
- die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- die Beratung und Vertretung bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen sowie Änderungskündigungen
- die Beratung und Begleitung bei Betriebsübergängen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wie Arbeitsentgelt, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Schadenersatzansprüchen etc.
- die Erstellung und Überprüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Beratung von Betriebsräten
Im Familienrecht
Im Erbrecht
Im allgemeinen Zivilrecht
- das allgemeine Kaufrecht
- das Werkvertragsrecht
- das Mietrecht